EU-GDPR and OptIn (Professional) Social Media

An all die Schlauwischlümpfe, die mich auf den zur Verfügung stehenden Kanälen bombardieren – vorzugsweise in professionellen sozialen Netzen. Die Behauptung “ich hätte mit der Veröffentlichung meiner Informationen” bei einem spezifischen Unternehmen der Verarbeitung durch “sie” [ edit 22.05.2018- mitnichten Mitarbeiter oder Auftragsverarbeiter des Selbigen ] – zugestimmt ist eine Gegenstandslose Schutzbehauptung die in jeder Hinsicht falsch ist.

Der Dataprocessor brauch durch den DataOwner einen schriftlichen Consent – das OptIn mit dem das Individuum der Verarbeitung seine personenbezogenen Daten zustimmt. Sollte ich bei xing, Linkedin, Facebook oder auch in Wokenkuckucksheim im Telefonbuch der Telefonzelle irgendwo auftauchen vererbt sich das Recht mitnichten auf den Finder dieser Daten zur elektronischen Verarbeitung.

Vielmehr ergibt sich aus §§28 ff. EU-GDPR eine Anforderung ähnlich der “Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung” im BDSG(alt) die beim Dataprocessor auch das Vorliegen eines OptIn für den Auftragsdatenverarbeiter vor sieht und im Umkehrschluss der Dataprocessor den DataOwner darüber zu informieren hat, wer jetzt auch noch seine Daten verarbeitet.

Heisst also mit anderen Worten, ihr lieben Schlauwischlümpfe, solange Xing mir keine schriftliche Mitteilung schickt, dass ihr meien Daten Verarbeitet habt ihr mitnichten mein OptIn erhalten.

Darüber hinaus sieht die EU-GDPR auch die Trennung von rollenbezogenen und personenbezogenen Daten vor, die so im bisherigen BDSG(alt) nicht existiert habt. Wenn ihr also der Meinung seid, ihr hättet nur meinen Namen, meine geschäftliche eMail Adresse und die dazugehörige Telefonnummer, gibt es eigentlich gar keinen Grund mich in irgendeiner Weise zu behelligen. Wenn ihr aber Zweifel habt ob es nicht doch meine privaten Kontakt- Koordinaten handelt, dann solltet ihr einfach die Finger weg lassen.

Was ihr, liebe Schlauwischlümpfe, mit der halbgaren Info ich hätte abwegiger Weise auf eine nicht legal vorgesehene Art und Weise in etwas wahrscheinlich Überflüssiges eingewilligt, auf jeden Fall dokumentiert ist gefährliches Halbwissen und auf jeden Fall mangelnde Beratungsqualität. Da ihr üblicherweise aber Beratungsdienstleistung adressieren und anbieten wollt, dokumentiert ihr vor allen Dingen einen Rauswurf von Zeit und Geld, sollte man sich mit euch beschäftigen.

Eine qualitativ hochwertige Beratung erwarte ich nach solchen Nachrichten jedoch nicht mehr.

Kyp.F.

 

p.s. ich weiss, dass es kein BDSG(alt) gibt, sondern nur ein BDSG und ein BDSG(neu) – der Einfachheit halber im Rant wurde die Bezeichnung gewählt, weil es doch intuitiv scheint.

Leave a Reply

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.