EU-GDPR and OptIn (Professional) Social Media

An all die Schlauwischlümpfe, die mich auf den zur Verfügung stehenden Kanälen bombardieren – vorzugsweise in professionellen sozialen Netzen. Die Behauptung “ich hätte mit der Veröffentlichung meiner Informationen” bei einem spezifischen Unternehmen der Verarbeitung durch “sie” [ edit 22.05.2018- mitnichten Mitarbeiter oder Auftragsverarbeiter des Selbigen ] – zugestimmt ist eine Gegenstandslose Schutzbehauptung die in jeder Hinsicht falsch ist.

Der Dataprocessor brauch durch den DataOwner einen schriftlichen Consent – das OptIn mit dem das Individuum der Verarbeitung seine personenbezogenen Daten Continue reading